Hausregeln
• Befolgen Sie jederzeit die Anweisungen des Personals.
• Auf Diff. An einigen Stellen in unserem Unternehmen gibt es Kameras, jeder, der unser Unternehmen besucht, erklärt sich damit einverstanden, Aufnahmen zu machen. Im Katastrophenfall können diese Aufzeichnungen Dritten als Beweismittel vorgelegt werden.
• Die Verwaltung haftet nicht für Diebstahl und Zerstörung Ihres Eigentums.
• Das Betreten des HOTEL/Museums beim BAKKER erfolgt auf eigene Gefahr.
• Gästen, die in der Vergangenheit Probleme verursacht haben, kann der Zugang verweigert werden.
• Zutrittskontrolle und Identifikation sind jederzeit möglich.
• Keine Waffen oder Drogen.
• Keine sexuelle Belästigung.
• Keine Aggression oder Diskriminierung.
• Kein störendes Verhalten.
• Dem Umstand gemäß kleiden.
• Glaswaren müssen drinnen oder auf der Terrasse bleiben.
• Keine Belästigung der Nachbarn.
• Eltern/Erziehungsberechtigte/Großeltern sind für ihre (Enkel-)Kinder selbst verantwortlich.
• Rauchen im Haus verboten.
• Schäden, die am Hotel/Museum verursacht werden, werden von den Tätern zurückgefordert.
• Wir haften nicht für Schäden oder Diebstahl Ihres Eigentums durch Dritte
• Es ist verboten, unser Eigentum außerhalb des Gebäudes zu bringen,
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsleitung. Bei Schäden an unserem Eigentum können Sie für Reparatur- und/oder Erneuerungskosten haftbar gemacht werden.
• Zugang zum Garten immer in Absprache.
• Kinder dürfen den Garten nur unter Aufsicht betreten.
• Ankunftszeit von 15:00 bis 17:00 Uhr.
• Abfahrtszeit 10:00 Uhr.
• 1 Auto pro Zimmer auf dem Parkplatz, mehr nach Absprache, bei Abreise auch das Auto vom Parkplatz entfernen.
• Nach 22:00 Ruhe im Hotel wegen anderer Gäste.
• Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, Gäste, die sich störend verhalten und/oder die vorstehende Hausordnung nicht einhalten, aus dem Hotel zu verweisen und können den weiteren Zutritt zum Hotel verweigern.
• Wenn Sie Beschwerden jeglicher Art haben, können Sie diese der Geschäftsleitung melden. Reklamationen müssen immer unverzüglich nach ihrer Entstehung gemeldet werden, andernfalls erlischt Ihr Reklamationsrecht.
• Einsichtnahme in die Hausordnung beim Vermieter erhältlich.